Staatliche Förderung : Wechseln Sie jetzt Ihre Bestandsheizung und erhalten Sie eine Förderung von bis zu 35%
Klimaneutrales Heizen lohnt sich auch für Industrie, Gewerbe und Logistik. Gebäude in der Industrie, Gewerbe und Logistik können von der staatlichen Förderung für hocheffiziente und klimaschonende Heizlösungen, wie elektrische Wärmepumpen, profitieren. So können Unternehmen ihre Heizkosten senken und ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten. In dieser kurzen Übersicht erfahren Sie wie:
Förderungmöglichkeiten: Heizsysteme
Bestimmte Heizungen werden nach dem neuen BEG EM ab 01.01.24 mit einer Grundförderung von 30 % im Nichtwohngebäudebereich gefördert. Bei Wärmepumpen kann im NWG ggf. ein Bonus von 5% für den Einsatz natürlicher Kältemittel in Wärmepumpen oder die Verwendung von Wärmequellen wie Wasser oder Erdwärme hinzukommen.
Bei Hybridlösungen fördert der Gesetzgeber den Wärmepumpenanteil der Anlage, wenn mindestens 65 % der jährlichen Wärmebereitstellung über die Wärmepumpe bereitgestellt wird. Davon ausgenommen sind neue Öl- und Gasheizungen, auch wenn sie bereits mit einem Anteil an erneuerbaren Energien wie Biogas betrieben werden. Umfeldmaßnahmen, wie z. B. die Entsorgung der alten Heizung oder die Demontage eines Öltanks, werden ebenen falls mitgefördert.
Bei Gasheizungen beschränkt sich der Förderanteil lediglich auf die Investitionsmehrkosten, die der Kunde aufwenden muss, damit die Heizung später zu 100 % mit Wasserstoff betrieben werden kann. Pauschal werden diese Investitionsmehrkosten mit 5 % der Gesamtkosten als förderfähig berücksichtigt.
Förderfähige Kosten beinhalten auch die Umfeldmaßnahmen, wie z. B. den Öltank demontieren und entsorgen. Bei NWG sind die förderfähigen Kosten abhängig von der Nettogrundfläche gedeckelt. Folgendes Beispiel soll dies besser veranschaulichen:
Für eine Halle mit 1.900 m² soll eine Luft-Luft-Wärmepumpenanlage gefördert werden. Die förderfähigen Kosten sind demnach:
- 150 m²: 30.000 €
- 250 (400 – 150) m² x 200 €/m² = 50.000 €
- 600 (1.000 – 600) m² x 120 €/m² = 72.000 €
- 900 (1.900 -1.000) m² x 80 €/m² = 72.000 €
- Gesamt förderfähige Kosten 224.000 € (30 % hiervon sind 67.200 € max. Förderhöhe)
- Anlage inkl. Umfeldmaßnahmen soll in diesem Beispiel 200.000 € kosten, so dass 60.000 € gefördert werden können, da dies unterhalb der max. Förderhöhe liegt
Förderung: Raumlufttechnik
Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) sind Geräte, die für eine angenehme und gesunde Raumluft sorgen. Sie können die Luft filtern, befeuchten, entfeuchten, erwärmen oder kühlen. Wenn Sie eine RLT-Anlage in Ihrem Gebäude installieren oder modernisieren wollen, können Sie von einer staatlichen Förderung profitieren. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet einen Zuschuss von bis zu 15% der förderfähigen Kosten an.
Um die Förderung für die Anlagentechnik zu erhalten, müssen Sie einen Antrag beim BAFA stellen und für die Heizungstechnik bei der KfW, bevor Sie mit der Maßnahme beginnen. Sie können den Antrag online ausfüllen und die erforderlichen Unterlagen hochladen. Die Förderung wird nach Abschluss der Maßnahme und Vorlage der Rechnungen ausgezahlt.
Zusätzlich können Sie bei der KfW zinsgünstige Kredite erhalten, so dass Sie die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme verbessern können.
Wir helfen Ihnen gerne dabei, die optimale Wärmepumpe oder das passende RLT-Gerät für Ihr Gebäude zu finden und die maximale Förderung zu sichern. Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie sich unverbindlich beraten!