Hinweisgebersystem – Vorfall melden

Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes

Das korrekte und regelkonforme Verhalten hat bei uns höchste Priorität und bildet das Fundament unserer Arbeit.

Seriöse Hinweise über Complianceverstöße (Gesetzes- und Ethikverstöße) helfen uns diesen frühzeitig entgegenzuwirken und somit Schäden für unser Unternehmen, unsere Mitarbeiter*innen und Geschäftspartner*innen zu reduzieren.

Was bedeutet das Hinweisgeberschutzgesetz?

Dieses Gesetz regelt den Schutz von Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen (hinweisgebende Personen).

Eine hinweisgebende Person kann also unter anderem melden:

1. Straftatbestände

2. Ordnungswidrigkeiten, soweit es um den Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder den Schutz der Rechte von Beschäftigten oder deren Vertretungen geht

3. Bestimmte weitere Rechtsvorschriften auf Bundes-, Landes- oder EU-Ebene, u.a.:

  • Vorschriften zur Geldwäsche-Bekämpfung
  • Vorgaben zur Produktsicherheit
  • Vorgaben zum Umweltschutz
  • Datenschutz

Wer kann Verstöße melden?

Die Möglichkeit, Hinweise abzugeben, steht allen Schwank-Mitarbeitern, aber auch Kunden, Lieferanten und sonstigen Dritten zur Verfügung.

Jede Meldung wird geprüft und konsequent nachgegangen. Hierbei werden die Interessen der hinweisgebenden Personen sowie deren Vertraulichkeit geschützt. Druck auf hinweisgebende Personen oder daraus resultierende Nachteile werden nicht toleriert, sodass diese keine Sanktion für die Abgabe ihres Hinweises zu befürchten haben.

Bitte berücksichtigen Sie, dass Verdächtigungen und Anschuldigungen gegen eine Person für diese schwerwiegenden Konsequenzen nach sich ziehen können. Wir halten Sie dazu an, das Hinweisgebersystem verantwortungsvoll zu nutzen.

Unser digitales Hinweisgebersystem

Über das Schwank Hinweisgeber-System können mögliche Gesetzes- oder Richtlinienverstöße gemeldet werden – auf Wunsch auch anonym.

Unser digitales Hinweisgebersystem ist in zwei Sprachen verfügbar und steht allen Schwank-Mitarbeitern, aber auch Kunden, Lieferanten und sonstigen Dritten zur Verfügung. Den Zugang zum internetbasierten Whistleblowing-System erhalten Sie über diesen Link: hinweisgeber.schwank.de

Persönliche Hinweise

Sie können auch im persönlichen Gespräch einen Hinweis einreichen. Dazu können Sie über den vorgenannten Meldekanal einen persönlichen Termin abstimmen.

Schwank GmbH schützt die Interessen der Hinweisgeber nicht nur durch die Einrichtung des gesicherten Whistleblowing-Systems, sondern auch durch die Zusage, eingehende Hinweise vertraulich zu behandeln und die Hinweisgeber mit allen gebotenen Mitteln gegen etwaige aus einer Meldung resultierende Nachteile zu schützen.

Unsere Auszeichnungen

Worauf wir stolz sind

Auszeichnung Top 100 des deutschen Mittelstands 2010 für Schwank.
Schwank Award Top-Innovator 2018
Auszeichnung Best of German Mittelstand für Schwank.
Auszeichnung Industriepreis Best of 2017 an Schwank.
Auszeichnung Großer Preis des Mittelstandes an Schwank.
Schwank ist unter den Top 100 Unternehmen.

Die neuen Gesetze (GEG) – wie soll ich meine Industriehalle beheizen?

Ab 01.01.2024 tritt das neue „Gesetz zur Einsparung von Energie“ ein. Viele Kunden sind verunsichert und fragen sich, was zu tun ist. Wir klären auf: